Vorteile für Mitglieder
Das lohnt sich für Sie.
In der Mitgliedschaft beim Verband Wohneigentum sind bereits wichtige Versicherungen enthalten – beispielsweise eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zu 750.000 Euro bzw. 1 Mio. Euro Bausumme oder ein Öltank bis zu 11.000 Liter bzw. 30.000 Liter (Umwelthaftpflicht). Damit Ihr Zuhause und Ihre Familie jedoch optimal abgesichert sind, benötigen Sie weitere Versicherungen.
Sie profitieren dabei als Mitglied durch unsere Partnerschaft von besonders attraktiven Angeboten und exklusiven Sonderkonditionen. Ein Beispiel: Die Private Haftpflichtversicherung kostet im Familientarif nur 49,90 Euro im Jahr.
Wohngebäudeversicherung
Stiftung Warentest bestätigt die hervorragende Qualität regelmäßig.
Hausratversicherung
Sichern Sie sich erstklassige Leistung zu einem extragünstigen Preis.
Kfz-Versicherung
Anhänger für 1 Euro im Monat und auch alle anderen Fahrzeuge günstig versichern.
Kfz-Anhängerversicherung
für 1 Euro im Monat
Die Haftpflichtversicherung für Ihren KFZ-Anhänger (bis zu 3,5 to) erhalten Sie für nur 12 Euro pro Jahr.
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich in der RheinLand Agentur Ihres Landesverbands beraten. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln die Versicherungsprofis vor Ort Ihren individuellen Versicherungsbedarf. Danach informieren sie Sie leicht verständlich über Ihren aktuellen Schutz und mögliche Verbesserungschancen.
Ihre RheinLand Agenturen für die Landesverbände
Hier erhalten Sie die besonderen Angebote für Verbandsmitglieder:
Fabian Riegler
An der Dell 54, 97944 Boxberg
Tel.: 07930 2847
zur Homepage




Thomas Kral
Pfarrweg 8, 63879 Weibersbrunn
Tel.: 06094988640
zur Homepage

Dietmar Rosenbaum
Haslocher Weg 57c, 97877 Wertheim
Tel.: 09342 22082
zur Homepage






RheinLand Bezirksdirektion Rhein-Mosel-Eifel, Markus Stolz

Standort Ochtendung
Hauptstr. 3, 56299 Ochtendung
Tel.: 02651 700990
bd-rme@rheinland-versicherungen.de
zur Homepage

Standort Trier
Johann-Philipp-Str. 5-6, 54290 Trier
Tel.: 0651 978420
bd-rme@rheinland-versicherungen.de
zur Homepage




3000 Schließfächer ausgeräumt
Das sollten Sie über den Versicherungsschutz bei Bankschließfächern wissen.
Ein Schrecken in den frühen Morgenstunden, zerstörte Tresoranlagen und die bange Frage vieler Kunden, ob ihre Wertsachen noch da sind. Der jüngste Bankraub in Gelsenkirchen hat bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Medien berichten von professionellem Vorgehen und erheblichen Schäden an der Bankfiliale. Für viele Betroffene beginnt nach der Tat jedoch erst die eigentliche Unsicherheit. Was passiert, wenn Wertgegenstände aus einem Bankschließfach entwendet werden, und wer kommt für den Schaden auf?
Der Fall zeigt deutlich, dass das Sicherheitsgefühl eines Bankschließfachs nicht automatisch mit einem umfassenden Versicherungsschutz gleichzusetzen ist. Tatsächlich sind die Inhalte von Schließfächern über die Bank meist nur sehr begrenzt oder gar nicht versichert. Die Verantwortung für die Absicherung liegt häufig bei den Kundinnen und Kunden selbst.
Welche Werte sind versichert?
Grundsätzlich gilt, Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Münzen oder wichtige Dokumente gehören zum Hausrat. Auch dann, wenn sie nicht immer in den eigenen vier Wänden aufbewahrt werden, sondern sich zeitweise oder dauerhaft in einem Bankschließfach befinden. Entscheidend ist, welche Regelungen der jeweilige Hausratversicherungsvertrag vorsieht.
Viele Versicherer begrenzen die Entschädigung für Wertsachen in Bankschließfächern pauschal oder schließen sie sogar vollständig aus. Umso wichtiger ist ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.
Regelung bei den RheinLand Versicherungen
Bei den RheinLand Versicherungen besteht im Rahmen der Hausratversicherung ein klar geregelter und vergleichsweise transparenter Schutz für Wertsachen in Bankschließfächern. Versichert sind diese in der Hausratversicherung Premium bis zu einer Höhe von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche der versicherten Wohnung.
Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung. Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern ergibt sich eine mögliche Absicherung von bis zu 65.000 Euro für Wertsachen, die im Bankschließfach aufbewahrt werden.
Diese Regelung bietet für Eigentümer*innen und Selbstnutzer*innen eine wichtige Orientierung und kann im Schadenfall einen erheblichen finanziellen Unterschied machen.
Wie läuft eine Schadenabwicklung ab?
Nach einem Einbruch oder Raub gilt zunächst Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen. Üblicherweise empfehlen Versicherer folgende Schritte:
Unverzügliche Anzeige des Schadens bei der Polizei
Meldung des Schadens beim Versicherer, möglichst zeitnah
Einreichung einer Schadenaufstellung mit allen betroffenen Gegenständen
Der Versicherer prüft anschließend, ob der Schaden dem versicherten Risiko zuzuordnen ist und in welcher Höhe eine Entschädigung erfolgen kann.
Welche Nachweise werden verlangt?
Ein zentraler Punkt bei der Regulierung ist die Nachweispflicht. Versicherer sind verpflichtet, nur tatsächlich vorhandene und versicherte Werte zu entschädigen. Entsprechend wichtig sind geeignete Unterlagen.
Empfohlen werden unter anderem:
Inventaraufstellungen mit genauer Beschreibung der Gegenstände
Kaufbelege oder Rechnungen
Fotos der Wertsachen, idealerweise mit Datumsnachweis
Herkunftsnachweise bei Schmuck, Münzen oder Sammlerstücken
Gutachten oder Schätzungen bei besonders hochwertigen Einzelstücken
Gerade bei älteren Erbstücken oder Bargeld ist die Dokumentation häufig lückenhaft. Hier entscheidet oft die Plausibilität der Angaben in Verbindung mit vorhandenen Belegen über die Regulierungshöhe.
Unser Tipp: Vorsorge ist der beste Schutz
Der Bankraub in Gelsenkirchen macht deutlich, dass selbst vermeintlich sichere Aufbewahrungsorte Risiken bergen. Eigentümer*innen sollten ihre Hausratversicherung regelmäßig prüfen, insbesondere im Hinblick auf Wertsachen und externe Aufbewahrung. Eine aktuelle Inventarliste und saubere Dokumentation sind keine Bürokratie, sondern im Ernstfall bares Geld wert.
Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsschutz in Schließfächern
Nein. Viele Banken bieten nur einen begrenzten Schutz für Bankschließfächer. Teilweise gelten feste Höchstgrenzen oder besondere Ausschlüsse.
Prüfen Sie deshalb Ihre Hausratversicherung genau. Nur so kennen Sie Ihren tatsächlichen Versicherungsschutz.
Viele Menschen lagern dort Schmuck, Münzen oder wichtige Dokumente. Auch Bargeld und Sammlerstücke liegen oft im Bankschließfach. Besonders wertvolle Gegenstände sollten sicher aufbewahrt werden.
Ein Bankschließfach bietet dafür meist zusätzlichen Schutz.
| Schäden durch | RheinLand Wohngebäudeversicherung enthaltener Basisschutz | RheinLand Wohngebäudeversicherung mit "Photovoltaik"-Baustein |
|---|---|---|
| Feuer / Sturm / Hagel | ✔️ | ✔️ |
| Leitungswasser | ✔️ | ✔️ |
| Kurzschluss / Überspannung | ✔️ | ✔️ |
| Diebstahl | ❌ | ✔️ |
| Vandalismus | ❌ | ✔️ |
| Bedienfehler | ❌ | ✔️ |
| Materialfehler | ❌ | ✔️ |
| Tierbisse (z. B. Marder) | ❌ | ✔️ |
| Ertragsausfall | ❌ | ✔️ |
Die Hausratversicherung Premium bietet klar geregelten Schutz.
Versichert sind Wertsachen im Bankschließfach bis 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Dadurch entsteht eine transparente und gut nachvollziehbare Absicherung. Gerade bei hochwertigen Wertsachen schafft das zusätzliche Sicherheit.
| Schäden durch | RheinLand Wohngebäudeversicherung enthaltener Basisschutz | RheinLand Wohngebäudeversicherung mit "Photovoltaik"-Baustein |
|---|---|---|
| Feuer / Sturm / Hagel | ✔️ | ✔️ |
| Leitungswasser | ✔️ | ✔️ |
| Kurzschluss / Überspannung | ✔️ | ✔️ |
| Technischer Defekt | ❌ | ✔️ |
| Bedienfehler | ❌ | ✔️ |
| Materialfehler | ❌ | ✔️ |
| Frostschäden (Technik) | eingeschränkt | ✔️ |
| Tierbisse | ❌ | ✔️ |
| Diebstahl Außengerät | Wärmepumpen im Premiumtarif bis 30.000 Euro | ✔️ |
| Schäden an Erdsonden | ❌ | ✔️ |
Bei 100 Quadratmetern Wohnfläche sind bis zu 65.000 Euro möglich.
Die Höhe richtet sich nach Ihrer versicherten Wohnfläche. So lässt sich der Versicherungsschutz gut einschätzen.
Melden Sie den Schaden sofort der Polizei und Ihrem Versicherer.
Handeln Sie möglichst schnell und strukturiert. Erstellen Sie zusätzlich eine genaue Schadenaufstellung aller betroffenen Wertsachen. Der Versicherer prüft anschließend den gemeldeten Schaden.
Hilfreich sind Rechnungen, Fotos und Inventarlisten Ihrer Wertsachen. Auch Gutachten oder Schätzungen können wichtig sein.
Je besser Ihre Unterlagen sind, desto einfacher verläuft die Prüfung. Besonders ältere Erbstücke brauchen oft zusätzliche Nachweise.
Die Versicherungen prüfen bei einem Schaden, welche Werte tatsächlich vorhanden waren.
Fotos und Rechnungen helfen bei dieser Einschätzung. Auch Datumsangaben können im Schadenfall wichtig werden. Gute Nachweise erleichtern die Schadenregulierung deutlich.
Nein. Die Wohngebäudeversicherung schützt vor allem das Gebäude selbst. Dazu gehören zum Beispiel Wände oder feste Bestandteile des Hauses. Wertsachen zählen meist zur Hausratversicherung.
Prüfen Sie deshalb beide Versicherungen regelmäßig.