Der Partner
für Verbands-mitglieder

Der Versicherungsservice Hartig ist der RheinLand Versicherungspartner des Verbands Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen.

Wir pflegen seit vielen Jahren vertrauensvolle Partnerschaften mit den Landesverbänden.

Vorteile für Sie:

  • Sonderkonditionen für Mitglieder
  • Kompetente und individuelle Beratung vom Experten

Agenturinhaber Reinhard Hartig lachend und mit verschränkten Armen.

Sehr geehrte Verbandsmitglieder,

als Versicherungsagentur im Herzen von Nordrhein-Westfalen und Ansprechpartner für Mitglieder im Verband stehen wir unseren Kundinnen und Kunden seit 1993 zur Seite. 

Eigentum braucht Schutz

Unser gemeinsames Motto "Eigentum braucht Schutz" ist für uns nicht nur ein leerer Spruch, sondern Ihr Heim liegt uns am Herzen. Hierfür bekommen Sie bei der RheinLand starken Versicherungsschutz zur Absicherung Ihres Eigentums. Als Mitglied des Verbands Wohneigentum profitieren Sie dabei von den besonders günstigen Konditionen unserer Kooperation.

Wir freuen uns heute schon über eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit.

Ihr Reinhard Hartig

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Kostenloses Infopaket und Experte vor Ort

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Experte vor Ort

Für Ihr Siedlertreffen stehen wir gerne kostenlos als Experte für Versicherungen zur Verfügung. Wir beantworten die Fragen Ihrer Mitglieder. Geht es etwa um den Diebstahl aus Bankschließfächern oder die Absicherung von Wärmepumpe und Photovoltaikanlage? Wir erklären auch komplexe Themen verständlich. Und das Beste: Das ist für Sie kostenfrei.

Einfach Termin per E-Mail abstimmen und wir unterstützen auf Ihrem nächsten Treffen.

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Leistung und Preis passen

Sie profitieren als Mitglied im Verband Wohneigentum von starker Leistung und vielen Sonderkonditionen.

Junge Mutter sitzt mit kleiner Tochter in einem Zelt in der Wohnung und liest ein Buch vor

Wohngebäudeversicherung

Stiftung Warentest bestätigt die hervorragende Qualität regelmäßig.

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Mutter, Sohn und Tochter springen über ein Sofa.

Hausratversicherung

Sichern Sie sich erstklassige Leistung zu einem extragünstigen Preis.

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Mann trägt viele Kartons beim Umzug

Private Haftpflicht

Nur 49,90 Euro jährlich – es gilt sogar der Familientarif.

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Eine Frau und ein Hund geben sich vor einem Sonnenuntergang High five.

Tierhalterhaftpflicht

Die unverzichtbare Absicherung für Ihren Vierbeiner.

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ein älteres Paar balanciert auf einem Baumstamm

Unfallversicherung

Vom Kind bis zum Senior – jetzt Mitgliederkonditionen sichern.

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Junge lächelnde Fahrerin am Steuer eines Pkw

Kfz-Versicherung

Anhänger für 1 Euro im Monat und auch alle anderen Fahrzeuge günstig versichern.

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Sehr gut: Da stimmt die Leistung.

In Finanztest 10/2025 erreicht die RheinLand Wohngebäudeversicherung Premium die Note „sehr gut“ mit Bestwertung 0,6 – wie in den letzten Tests 2024, 2023 und 2021.

Stiftung Warentest testete 196 Tarife von 74 Anbietern.

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Fragen und Antworten

Hier sind die häufigsten Fragen direkt für Sie beantwortet.

Über unser schlankes Online-Formular übermitteln Sie die wesentlichen Eckdaten Ihrer Immobilie. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein unverbindliches Vorab­angebot. Auf Wunsch vergleichen wir dieses mit Ihrer bestehenden Police, zeigen Leistungs­unterschiede auf und übernehmen – wenn Sie sich für uns entscheiden – den gesamten Wechsel inklusive Kündigung Ihrer Vorversicherung.

Wir kündigen auf Wunsch Ihre bisherige Versicherung fristgerecht. Ihr neuer RheinLand Vertrag beginnt exakt mit dem Ablauf der alten Police – Sie zahlen keinen Tag doppelt und genießen durchgängig Versicherungsschutz. Möchten Sie selbst kündigen, ist das natürlich ebenso möglich.

Ja. Neben der regulären Kündigung bestehen Sonder­kündigungs­rechte, etwa bei Beitrags­erhöhungen. Außerdem können wir den gewünschten Schutz bis zu 24 Monate im Voraus beantragen und die aktuell kalkulierte Prämie für Sie sichern.

Dann bedanken wir uns für Ihre Zeit – ohne weitere Werbe­anrufe oder E-Mails. Für Sie entstehen keinerlei Kosten oder Verpflichtungen.

Ja. Der für Mitglieder gewährte Nachlass ist vertraglich fixiert und bleibt in voller Höhe erhalten. Lediglich optionale Sanierungs- oder Modernisierungs­rabatte bauen sich im Zeitverlauf planmäßig ab.

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Ihr Angebot für die Gebäudeversicherung mit den Sonderkonditionen für Verbandsmitglieder fordern Sie ganz einfach über unser Formular an. Oder rufen Sie uns an: 0201 814128-0.

  • 1Gebäudedaten
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Der Sturm wütet und der Baum fällt

Wer zahlt den Schaden und welche Versicherung greift?

Ein umgestürzter Baum liegt auf dem Dach eines Hauses und hat es erheblich beschädigt.

Es passiert oft in Sekunden: Erst pfeift der Wind, dann knackt es im Dunkeln und morgens liegt ein Baum quer über Zaun, Garten und vielleicht sogar dem Dach. Neben dem Schrecken kommt sofort die nächste Frage: Wer bezahlt das jetzt?

Die Antwort lautet: Es hängt an wenigen, aber entscheidenden Details. Vor allem an der Ursache (reiner Sturm oder Vorschaden), am Schadenort (Haus, Hausrat, Auto, Nachbargrundstück) und daran, wem der Baum gehört. Dass nicht automatisch „der Baumbesitzer“ zahlt, ist für viele die größte Überraschung. Genau deshalb lohnt ein genauer Blick.

Ursache, Ort und Verantwortlichkeit

Bei einem Baumsturz spielen zwei Ebenen zusammen: Versicherung (die den eigenen Schaden ersetzt) und Haftung (wer einem Dritten den Schaden ersetzen muss).

Bei den allermeisten Versicherungen liegt ein Sturmschaden vor, wenn mindestens Windstärke 8 (entspricht 62 km/h) erreicht wurde.

Wichtig für die Praxis: Sie müssen keine eigene Messstation haben, um einen Sturm nachzuweisen. In den Musterbedingungen der Wohngebäudeversicherung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) wird Sturm auch dann unterstellt, wenn am Schadenort die Windstärke nicht feststellbar ist, aber z. B. in der Umgebung vergleichbar widerstandsfähige Gebäude beschädigt wurden oder der Schaden nur durch Sturm erklärbar ist.

Welche Versicherung zahlt bei welchem Schaden?
Hier kommt die gute Nachricht: Die meisten Baumsturz-Schäden sind versicherbar. Allerdings gibt es nicht eine für alles. Was beschädigt wurde ist entscheidend für die richtige Versicherung.

Schäden am eigenen Haus: Wohngebäudeversicherung
Trifft der umgestürzte Baum Ihr Dach, die Fassade, Fenster, Carport oder ein Nebengebäude, ist in der Regel die Wohngebäudeversicherung die richtige Adresse. Voraussetzung ist, dass Sturm und Hagel auch versichert sind.

Schäden am Hausrat: Hausratversicherung (oft nur „drinnen“)
Wird Inventar beschädigt (z. B. Möbel, Technik), ist grundsätzlich die Hausratversicherung zuständig. Aber bei Naturgefahren ist entscheidend, wo der Hausrat stand. In den GDV-Musterbedingungen zur Hausratversicherung steht: Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Das ist häufig ein Stolperstein: Wenn der Baum im Sturm Gartenmöbel, Grill oder Deko im Freien zerstört, ist das nicht automatisch ein Hausratfall. Manche Tarife erweitern den Schutz (z. B. Gartenmöbel-Klauseln), andere nicht. Hier lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Schäden am Auto: Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko)
Wird Ihr Auto durch einen Baum oder herabfallende Teile beschädigt, greift typischerweise die Kaskoversicherung (nicht die Kfz-Haftpflicht). In den GDV-Musterbedingungen ist in der Teilkasko versichert: die unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 8) – inklusive Schäden, wenn Gegenstände durch diese Naturgewalten auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
Das bedeutet: Fällt beim Sturm ein Baum oder Ast aufs Auto, ist das ein Fall für die Kfz-Kaskoversicherung.

Schäden beim Nachbarn: oft zuerst dessen Versicherung – dann die Haftungsfrage
Fällt „Ihr“ Baum auf das Nachbarhaus, ist die pragmatische Regulierung häufig:
Der Nachbar meldet den Schaden bei seiner Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung. Diese zahlt nach ihrem Bedingungswerk. Anschließend prüft sie, ob sie Regress beim Baumeigentümer nehmen kann.
Tipp: Nicht in Panik verfallen, wenn direkt nach dem Sturm „Schuldfragen“ gestellt werden. Wichtig ist, den Schaden sauber zu melden und zu dokumentieren.

Typische Streitpunkte: War das Sturm? Wer zahlt die Aufräumkosten?

In der Praxis scheitern Baumsturz-Fälle selten an der Existenz einer Versicherung, sondern an Details.

Nachweis des Sturms
Die meisten Versicherungsbedingungen definieren Sturm ab Windstärke 8. Wenn die Windstärke am Schadenort nicht exakt feststellbar ist, helfen die „Ersatz-Nachweise“ in den Bedingungen (z. B. Umgebungsschäden, Zustand des Gebäudes).

Baumbeseitigung und Entsorgung: oft nur begrenzt oder als Zusatzbaustein
Die Bergung, Entsorgung und das „Aufräumen“ eines umgestürzten Baums kann teuer werden. Hier unterscheiden sich die Tarife der Versicherer mitunter deutlich.

Wichtig: In den GDV-Musterbedingungen der Wohngebäudeversicherung sind zwar Folgekosten wie Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten als versicherbare Kostenarten vorgesehen. Jedoch immer „infolge eines Versicherungsfalls“ und bezogen auf versicherte Sachen. Für „Baumentfernung“ braucht es deshalb in vielen Tarifen eine Zusatzklausel. Hier lohnt ein Blick in die Bedingungen.

eine Sturmfront am Meer

Besonderheiten bei den RheinLand Versicherungen

Wohngebäudeversicherung Premium

  • Kosten für die Beseitigung umgestürzter Hecken und Bäume inkl. Stumpfentsorgung (Entfernen, Abtransport, Entsorgung) sind ohne Begrenzung bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert (Allgemeinen Versicherungsbedingungen 2025).

  • Wiederherstellung von Bepflanzungen/Grünanlagen nach Sturm (auch beschädigter und/oder umgestürzter Bewuchs) ist bis 10.000 Euro mitversichert.

Hausratversicherung Premium

  • Sturmschäden an Gartenmöbeln, Gartengeräten, Grills, Trampolinen, Rasenmährobotern usw. außerhalb von Räumen sind ohne Begrenzung bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert (100 Euro Selbstbehalt).

Schritt für Schritt im Schadenfall: So handeln Sie sicher und smart

Nach dem Sturm zählt ein kühler Kopf. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

1. Sicherheit vor Schadenfotos: Betreten Sie keine Bereiche unter schiefen Kronen, lockeren Ästen oder angebrochenen Stämmen. Bei Gefahr für Personen, Häuser oder Verkehr: Feuerwehr/Polizei bzw. zuständige Stelle einschalten (z. B. wenn Straßen blockiert sind oder Stromleitungen betroffen sein könnten).

2. Dokumentieren, bevor aufgeräumt wird: Fotos/Videos aus mehreren Winkeln, Nahaufnahmen von Stammbruch/Entwurzelung, Schäden am Gebäude/Fahrzeug und wenn möglich Datum/Uhrzeit. Das hilft später beim Nachweis.

3. Schaden melden – und zwar bei der richtigen Stelle.

  • Beim Haus: Wohngebäudeversicherung,
  • Beim Auto: Kasko,
  • Beim Hausrat innen: Hausratversicherung.

Ist unklar, ob Fremdhaftung im Spiel ist: dennoch zuerst den eigenen Versicherer informieren. Der Regress läuft dann ggf. im Hintergrund.

4. Weitere Schäden verhindern – aber nicht „blind loslegen“: Gesetzlich besteht die Pflicht, nach Möglichkeit für Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und (soweit zumutbar) Weisungen des Versicherers zu beachten bzw. einzuholen, wenn es die Umstände erlauben. Typische Beispiele sind provisorische Abdeckungen, Absperren einer Gefahrenstelle, Wassereintritt stoppen. Bei größeren Maßnahmen (z. B. Fällung/Abtragung) ist Abstimmung mit dem Versicherer ratsam.

5. Rechnungen, Angebote, Gutachten sammeln: Je sauberer Unterlagen sind, desto schneller erfolgt die Regulierung.

Baum- und Versicherungs-Check

Sturm lässt sich nicht verhindern. Aber vielen Schäden und Diskussionen lässt sich vorbeugen.

Sichten Sie Bäume regelmäßig (Rinde, Pilzbefall, tote Äste, Schrägstand, Bodenhebungen/Wurzelprobleme). Bei Auffälligkeiten Fachleute hinzuziehen.

Hinweis: Beim Schneiden und Fällen gelten naturschutzrechtliche Grenzen. Bestimmte Gehölzschnitt- und Beseitigungsmaßnahmen sind vom 1. März bis 30. September nicht erlaubt. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung sind aber zulässig. In akuten Gefahrensituationen steht die Verkehrssicherheit im Vordergrund. Dokumentieren Sie die Arbeiten und binden Sie im Zweifel Fachbetrieb oder Behörde ein.

Versicherungstechnisch lohnt sich ein kurzer Policen-Check:

  • Ist Sturm/Hagel tatsächlich versichert? Wie ist Sturm definiert?
  • Wie sind Aufräum- und Entsorgungskosten geregelt (Baum-Beseitigung, Wurzelstock, Begrenzungen)?
  • Ist bei Ihrer Hausratversicherung der Außenbereich mitversichert oder gilt bei Naturgefahren nur „drinnen“?
  • Haben Sie beim Auto mindestens eine Teilkasko, wenn Sie häufig unter Bäumen parken?
  • Passt Ihre Haftpflicht zur Immobiliensituation (selbst genutzt oder vermietet/unbebaut)?

Kleine Unterschiede in den Versicherungsbedingungen können große Wirkung haben. Ziehen Sie im Zweifelsfall eine Expertin oder einen Experten Ihres Vertrauens hinzu. Auch wir unterstützen Sie gerne.