Was ist das Altersvorsorgereformgesetz?
Die geförderte private Altersvorsorge wird neu aufgestellt
Das Altersvorsorgereformgesetz modernisiert die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Es soll die Angebote einfacher, flexibler und renditeorientierter machen.
Neben der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge bleibt die private Vorsorge ein wichtiger Baustein. Sie kann eine mögliche Versorgungslücke im Ruhestand verringern.
Mit der Reform entstehen neue Angebote. Dazu zählen:
Altersvorsorgevertrag mit garantiertem Kapitalerhalt für Sicherheit und Rendite
Altersvorsorgedepot ohne Garantien mit höchsten Renditechancen
Standarddepot mit niedrigen Kosten und wenig Flexibilität
Wichtiger Hinweis: Der Kreis der förderberechtigten Personen wird erweitert. Künftig sollen beispielsweise auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende die Förderung nutzen können.
Ihre RheinLand Agentur berät Sie gerne. Im Herbst sind voraussichtlich die letzten Details geklärt und wir unterstützen Sie, die für Sie optimale Lösung zu finden.
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Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Kapitalmarktorientiert für das Alter vorsorgen
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Innerhalb des Depots kann das angesparte Geld in geeignete Kapitalanlagen investiert werden:
Aktienfonds
Breit gestreute ETFs
Anleihen
Weitere zugelassene Anlageformen
Anders als bei bisherigen Riesterprodukten kann ein Altersvorsorgedepot ohne vollständige Kapitalgarantie angeboten werden. Dadurch entstehen höhere Renditechancen. Gleichzeitig können die Werte der Anlagen schwanken. Verluste sind möglich.
Wer mehr Sicherheit bevorzugt, kann weiterhin ein Produkt mit Garantie wählen.


Staatliche Förderung und Auszahlung?
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird auch die Zulagenförderung verändert. Die Höhe der Förderung orientiert sich künftig stärker am eigenen Sparbeitrag. Bei der Auszahlung haben Sie mehr Wahlmöglichkeiten. Vorgesehen sind:
Förderung in der Ansparphase
Maximale Grundzulage: 540 Euro jährlich (50 Prozent Zulage auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, 25 Prozent Zulage auf weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro)
Kinderzulage: bis zu 300 Euro je Kind und Jahr
Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro
Einzahlungen bis 1.800 Euro jährlich und alle Zulagen sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar
Gewinne und Dividenden fließen ins Depot und sind in der Ansparphase steuerfrei
Auszahlung nach Ihren Wünschen
Sehr flexibel: Sie entscheiden zwischen lebenslanger Rentenzahlung oder Auszahlungsplan mit festgelegtem Enddatum.
Bis zu 30 % des Kapitals können Sie einmalig entnehmen.
Volle Transparenz beim Auszahlungsplan (Wert Ihres Depots, Entwicklung, Entnahme)
Rentenbeginn zwischen dem 65. und dem 70. Lebensjahr wählbar
Ihr Geld arbeitet weiter, da Ihr Guthaben in Fonds verbleibt
Welche Förderung für Sie möglich ist und welche Chancen es gibt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Mit einem bestehenden Riester-Vertrag ist vielleicht sogar ein Wechsel zum neuen Altersvorsorgedepot sinnvoll.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an unser Expertenteam im Kundenservice Leben.
Wer erhält wieviel Förderung?
Die gute Nachricht vorweg: Fast alle profitieren von staatlicher Förderung. So lassen sich Ihre Beiträge lohnend aufstocken.
Angestellte

540 Euro pro Jahr vom Staat gibt es bei 150 Euro Einzahlung im Monat. Weniger einzahlen geht aber auch.
Selbständige

Jährlich bis zu 540 Euro Grundzulage, plus Steuervorteile für Selbstständige, freiberuflich Arbeitende und Gewerbetreibende.
Eltern

Zur Grundzulage erhält die Familie bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr Kinderzulage vom Staat zusätzlich.
Bis 25 Jahre

Bonus für den Berufseinstieg: Bis 25 Jahre gibt es zusätzlich einmalig 200 Euro vom Staat.
Rechnen Sie einfach selbst.
Wie sich die neue Altersvorsorge lohnt, können Sie ganz einfach selber berechnen. Nutzen Sie diesen intuitiv zu bedienenden Rechner. Probieren Sie es aus und sehen Sie, wie sich die Einzahlungen und staatlichen Zulagen zu einem stattlichen Betrag entwickeln.
Die RheinLand ist pünktlich für Sie da
Erstklassige Produkte für Ihre Altersvorsorge
Bei der RheinLand erhalten Sie pünktlich zum gesetzlichen Start starke Produkte für die neue geförderte Altersvorsorge. Dabei stehen Ihre persönlichen Ziele im Mittelpunkt:
Wie wichtig sind Ihnen Renditechancen?
Wie viel Sicherheit für die Anlage Ihrer Beiträge wünschen Sie?
Wie flexibel möchten Sie sparen?
Welche staatliche Förderung können Sie nutzen?
Wie soll Ihr Geld später ausgezahlt werden?
Ihre RheinLand Agentur begleitet Sie persönlich. Im Herbst stehen voraussichtlich alle Rahmendaten und Details fest. Dann können wir gemeinsam Ihre finanzielle Situation und Ihre Wünsche für den Ruhestand individuell betrachten.
Sie suchen noch eine RheinLand Agentur vor Ort? Dann nutzen Sie bitte den Agenturfinder:

Wir halten Sie auf dem Laufenden
Das Altersvorsorgereformgesetz bringt viele Veränderungen. Aktuell lassen sich nicht alle Fragen beantworten. Wir beobachten die weitere Entwicklung und bereiten alle wichtigen Informationen verständlich für Sie auf.
Sie haben bereits jetzt eine Frage? Unsere Expertinnen und Experten im Kundenservice Leben beantworten sie gerne.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Allgemeine Fragen
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Es wird mit dem Altersvorsorgereformgesetz eingeführt und soll mehr Flexibilität sowie bessere Renditechancen ermöglichen. Das angesparte Geld kann beispielsweise in Fonds oder ETFs investiert werden.
Die gesetzliche Rente allein reicht nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz möchte der Gesetzgeber die private Altersvorsorge attraktiver, einfacher und zukunftsfähiger machen.
Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Bis dahin entwickeln die Anbieter ihre Produkte und lassen sie gesetzlich zertifizieren.
Das Altersvorsorgedepot richtet sich an Personen, die die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge nutzen möchten. Mit der Reform wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Unter bestimmten Voraussetzungen können künftig auch viele Selbstständige und Freiberufler geförderte Verträge abschließen.
Das Standarddepot ist eine gesetzlich definierte Variante des Altersvorsorgedepots. Es richtet sich insbesondere an Menschen, die sich nicht selbst um die Geldanlage kümmern möchten. Die Anlagestrategie folgt klaren gesetzlichen Vorgaben und die Kosten sind begrenzt.
Ein Altersvorsorgedepot bietet höhere Renditechancen, weil das Geld stärker am Kapitalmarkt investiert werden kann. Gleichzeitig sind Wertschwankungen möglich. Wer mehr Sicherheit bevorzugt, kann künftig weiterhin Altersvorsorgeprodukte mit Garantien wählen.
Fragen rund um Ihren Riester-Vertrag
Aktuell besteht kein Handlungsbedarf.
Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten. Sie werden weder automatisch gekündigt noch automatisch in ein neues Produkt umgewandelt.
Sie können Ihren Vertrag grundsätzlich weiterhin besparen und die bisherige Förderung nutzen. Eine vorschnelle Kündigung kann sogar finanzielle Nachteile haben. Deshalb sollten Sie Ihren Vertrag nicht allein aufgrund der Reform ändern oder beenden.
Ein Wechsel aus einem bestehenden Riestervertrag in das neue System soll künftig grundsätzlich möglich sein. Ob er sinnvoll ist, hängt von mehreren Punkten ab:
den Leistungen Ihres bestehenden Vertrags
den enthaltenen Garantien
den bisherigen Kosten
Ihrer persönlichen Förderung
Ihrem Alter und Ihrer verbleibenden Ansparzeit
den Konditionen der neuen Produkte
Wichtig: Treffen Sie keine vorschnelle Entscheidung.
Ausschlaggebend ist eine individuelle Betrachtung. Denn eine Entscheidung betrifft Ihre langfristige Altersvorsorge und lässt sich nicht pauschal treffen. Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, lässt sich erst bewerten, wenn die neuen Produkte und Wechselmöglichkeiten feststehen. Ihre RheinLand Agentur wird Sie über wichtige Neuerungen informieren und auf Sie zukommen.
Ja. Bereits abgeschlossene Riester-Verträge bleiben bestehen. Sie werden nicht automatisch in ein Altersvorsorgedepot umgewandelt und können wie bisher weitergeführt werden.
Nein. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf. Lassen Sie Ihren bestehenden Vertrag zunächst unverändert weiterlaufen. Sobald die neuen Produkte verfügbar sind, können Sie gemeinsam mit Ihrer RheinLand Agentur prüfen, welche Lösung für Sie sinnvoll ist.
Nein, davon ist derzeit abzuraten. Eine Kündigung kann finanzielle Nachteile mit sich bringen, beispielsweise durch den Verlust staatlicher Förderungen oder Rückzahlungen von Zulagen. Lassen Sie sich vor einer Entscheidung durch Ihre RheinLand Agentur beraten.
Das Gesetz sieht grundsätzlich Wechselmöglichkeiten vor. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt jedoch von Ihrem bestehenden Vertrag und Ihren persönlichen Zielen ab. Eine individuelle Beratung lohnt sich.
Ja. Grundsätzlich können mehrere geförderte Altersvorsorgeverträge nebeneinander bestehen. Welche Lösung für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist, klären Sie am besten gemeinsam mit Ihrer RheinLand Agentur.
Ja. Die RheinLand wird starke Produkte für alle drei Wege anbieten: Altersvorsorgevertrag mit garantiertem Kapitalerhalt, Altersvorsorgedepot ohne Garantien, Standarddepot. Sie werden pünktlich zum gesetzlichen Start verfügbar sein. Über alle Details informieren wir Sie rechtzeitig.
Sobald weitere Informationen oder neue Produkte verfügbar sind, informieren wir unsere Kundinnen und Kunden. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihre persönliche RheinLand Agentur wenden.
Förderung, Geldanlage und Auszahlung
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die Förderung neu gestaltet. Sie orientiert sich künftig stärker an Ihren eigenen Sparbeiträgen. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Einzahlungen ab.
Ja. Das Altersvorsorgedepot ermöglicht Investitionen in geeignete Kapitalmarktanlagen wie ETFs oder Fonds. Welche Anlageformen tatsächlich genutzt werden können, hängt vom jeweiligen Produkt ab.
Nicht zwingend. Das Altersvorsorgedepot kann ohne vollständige Kapitalgarantie angeboten werden. Dadurch entstehen höhere Renditechancen, gleichzeitig sind Wertschwankungen möglich. Daneben werden weiterhin Produkte mit Garantien angeboten.
Das Altersvorsorgereformgesetz schafft mehr Flexibilität. Neben einer lebenslangen Rente sollen künftig auch befristete Rentenzahlungen möglich sein. Welche Auszahlungsform für Sie infrage kommt, hängt vom gewählten Produkt und Ihren persönlichen Wünschen ab.
Nein. Die Erträge innerhalb des Altersvorsorgedepots werden während der Ansparphase grundsätzlich nicht besteuert. Erst in der Auszahlungsphase gelten die steuerlichen Regelungen für geförderte Altersvorsorgeprodukte.
Ja. Die Möglichkeiten, gefördertes Altersvorsorgevermögen für selbst genutztes Wohneigentum einzusetzen, bleiben grundsätzlich erhalten. Welche Voraussetzungen gelten, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Ob ein Altersvorsorgedepot oder Ihr bestehender Riester-Vertrag die bessere Lösung ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Faktoren wie Alter, Anlagehorizont, Sicherheitsbedürfnis und Fördermöglichkeiten spielen dabei eine wichtige Rolle. Ihre RheinLand Agentur berät Sie gerne individuell und verständlich.
