Versicherungen nach der Hochzeit

Frisch verheiratet? So sind Sie als Paar optimal geschützt

Mit dem Ja-Wort beginnt ein neuer Lebensabschnitt – und auch in Sachen Versicherungen bringt dieser Schritt wichtige Veränderungen mit sich. Ein Versicherungs-Check nach der Eheschließung hilft, Lücken zu schließen, doppelte Beiträge zu vermeiden und die gemeinsame Zukunft bestmöglich abzusichern.

Diese Versicherungen sollten Ehepaare prüfen:

  • Hausratversicherung
    Wer zusammenzieht, braucht nur noch eine Police. Wichtig dabei: Die Versicherungssumme checken, damit alles, was jetzt gemeinsam im Zuhause steht, auch wirklich abgesichert ist.

  • Privathaftpflichtversicherung
    In der Ehe reicht eine Privathaftpflicht für beide Eheleute. Läuft noch mehr als eine Police, kann der jüngere Vertrag gekündigt werden. So spart man sich doppelte Beiträge – bei vollem Schutz.

  • Unfallversicherung
    Die Unfallversicherung bleibt in der Regel unverändert. Bezugsrechte bei einer vereinbarten Todesfallleistung sollten jedoch überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

  • Kfz-Versicherung
    Nach der Eheschließung lohnt es sich, den Partner oder die Partnerin in den Fahrerkreis der Kfz-Versicherung einzutragen. Das kann nicht nur die Prämie senken, sondern sorgt auch für klar geregelten Versicherungsschutz im Alltag.

  • Rechtsschutzversicherung
    Wenn zwei Rechtsschutzversicherungen mit ähnlichem Leistungsumfang bestehen, lohnt sich ein Blick auf mögliche Doppelungen. Eine Zusammenlegung spart Kosten – bei vollem Schutz für beide.

  • Risikolebensversicherung
    Wer seinen Partner im Todesfall finanziell absichern will, sollte über eine Risikolebensversicherung nachdenken. Besonders für Paare mit Kindern oder gemeinsamen Verpflichtungen empfehlen sich zwei separate Verträge – so ist jeder individuell geschützt. Eine Alternative: die verbundene Risikolebensversicherung, bei der die vereinbarte Summe beim Tod des erstversterbenden Partners ausgezahlt wird.
    Wichtig: Besteht bereits eine Police, sollte das Bezugsrecht geprüft und angepasst werden – damit im Ernstfall auch der Ehepartner als Begünstigter hinterlegt ist.

  • Kranken- und Pflegeversicherung
    In der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Ehepartner oft kostenlos mitversichert werden – vorausgesetzt, er oder sie hat nur ein geringes oder gar kein eigenes Einkommen. Alle Voraussetzungen dazu gibt es direkt beim Bundesministerium für Gesundheit: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung | BMG.
    Bei der privaten Krankenversicherung braucht jeder Partner eine eigene Police. Ist einer beihilfeberechtigt, übernimmt die Beihilfe meist 70 % der Kosten – der Rest sollte über eine private Zusatzversicherung abgesichert werden.

Noch ein Tipp:

Falls sich durch die Hochzeit der Nachname ändert, sollte dies umgehend allen Versicherungen mitgeteilt werden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumente weiterhin gültig bleiben und es keine Probleme gibt.