Starker Schutz für Vermieter*innen:
Mietnomadenversicherung
Viele Vermieter*innen haben bereits Bekanntschaft mit Mietnomaden gemacht. Besonders häufig sind Privatleute mit nur einer oder wenigen Immobilien betroffen. Soll die Miete deren Altersvorsorge absichern, stehen durch Mietnomaden und ausfallende Mietzahlungen schnell Existenzen auf dem Spiel. Unser Schutz hilft.
Starker Schutz
Versichert ist die vermietete Immobilie gegen Schäden durch:
- Mietausfall inklusive Nebenkosten
- Optional für Sachschäden z.B. durch mutwillige Zerstörung
Geltungsbereich
Bei neuen Mietverhältnissen:
sofortBei bestehenden Mietverhältnissen:
nach sechs MonatenSinnvolle Ergänzung
Eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung komplettiert den Schutz gegen Mietnomaden.
Highlights der
Mietnomadenversicherung
Ersatz von Mietausfall inklusive Nebenkosten, wählbar für 6 (max. 10.000 Euro) oder 12 Monate (max. 20.000 Euro)
Entschädigung für Sachschäden durch mutwillige Beschädigung
Entschädigung für Schäden durch Verwahrlosung der Wohnung
Übernahme von Zusatzkosten, z.B. Entsorgung, Reinigung, Renovierung, Desinfektion und Ungezieferbeseitigung
Übernahme von bis zu zwei Monatsmieten während der Instandsetzungsphase der Immobilie
Kurz gefragt – schnell erklärt
Hier erfahren Sie mehr über die RheinLand Mietnomadenversicherung.
Die Mietnomadenversicherung schützt Vermieterinnen und Vermieter vor den finanziellen Folgen ausbleibender Mietzahlungen.
Versichert ist privat genutzter Wohnraum inklusive zugehöriger Nebenräume. Optional sichern Sie Schäden durch Mieterinnen oder Mieter ab.
Versichert ist Mietausfall inklusive umlagefähiger Nebenkosten. Optional sichern Sie Sachschäden an eingebrachten Gebäudeteilen ab. Dazu zählen Kosten für Reinigung, Renovierung, Entsorgung oder Schädlingsbekämpfung.
Die Entschädigung erfolgt bis zur vereinbarten Versicherungssumme:
Mietausfall: 6 Monate bis 10.000 Euro oder 12 Monate bis 20.000 Euro.
Sachschäden: bis 50.000 Euro.
Bei Sachschäden gilt eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent – mindestens 250 Euro, maximal 1.000 Euro. Beim Mietausfall gilt die Mietkaution von drei Monatsmieten.
Bei neuen Mietverhältnissen besteht sofortiger Versicherungsschutz.
Bei bestehenden Mietverhältnissen gilt eine Wartezeit von sechs Monaten. Die Wartezeit entfällt bei Neuvermietung mit geprüfter Bonität.
Sie prüfen vorab die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Mieterin oder Ihres Mieters. Ohne diese Prüfung ist kein Abschluss möglich.
Bei Mieterwechsel prüfen Sie die Bonität erneut. Sie informieren den Versicherer über den Wechsel.
Ein versicherter Mietausfall liegt vor, wenn drei Bedingungen erfüllt sind.
- Das Mietverhältnis ist gekündigt.
- Die Mieterin oder der Mieter nutzt die Wohnung weiter.
- Die Mietkaution ist vollständig aufgebraucht.
Zieht die Mieterin oder der Mieter nicht aus, leiten Sie sofort Schritte ein.
Sachschäden sind nur mit versichertem Mietausfall abgesichert.
Zieht die Mieterin oder der Mieter ohne Kündigung aus, besteht kein Schutz. Es liegt kein versicherter Mietausfall vor.
Zieht die Mieterin oder der Mieter nach Kündigung freiwillig aus, bleibt der Schutz bestehen. Alle weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Die Beiträge sind nicht auf Mieterinnen oder Mieter umlegbar.
Sie können die Beiträge steuerlich als Werbungskosten absetzen.
Nein. Versichert sind nur direkte Mietverhältnisse mit Hauptmieterinnen oder Hauptmietern.