RheinLand Sofort-Rente
Sofort und garantiert ein Leben lang
Sie verfügen über ein finanzielles Guthaben, das Sie für den Lebensunterhalt im Ruhestand oder als Rücklage für Notfälle vorgesehen haben. Aber wie viele Jahre wird Ihr angespartes Polster reichen? Da niemand weiß, wie alt er wird, ist eine genaue Vorausplanung schwierig und eine erneute gewinnbringende Anlage sinnvoll und wichtig.
Eine gute Rente für ein langes Leben
Die sofort beginnende Rente ist eine attraktive Möglichkeit, Ihren Ruhestand finanziell zu sichern. Die Rente wird Ihnen garantiert so lang Sie leben gezahlt und ist daher eine besonders sichere Alterseinkunft.
Der Beitrag zur Sofort-Rente wird in einem Mal entrichtet. Sie erhalten dann ab dem vereinbarten Termin Ihre Rente ausgezahlt – je nach Wunsch monatlich, halbjährlich oder jährlich. Möchten Sie Ihre Angehörigen in die Rentenleistung mit einbinden, haben Sie dafür zwei Varianten zur Auswahl:
Sofort-Rente mit Rentengarantiezeit
Vereinbaren Sie die Sofort-Rente mit Rentengarantiezeit, wird die Rentenleistung auf jeden Fall bis zum Ablauf dieser Garantiezeit gezahlt. Versterben Sie zuvor, erhalten Ihre Angehörigen „Ihre“ Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit weiter ausgezahlt.
Sofort-Rente mit Beitragsrückgewähr
Die Sofort-Rente mit Beitragsrückgewähr kombiniert die Verlässlichkeit und Solidität einer lebenslangen Altersvorsorge mit einer zeitgemäßen Verfügbarkeit des Anlagekapitals. Sollten Sie versterben, wird der Einmalbeitrag abzüglich der bereits an Sie gezahlten garantierten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Darüber hinaus haben Sie bei der Sofort-Rente mit Beitragsrückgewähr die Möglichkeit zur Kapitalentnahme. Dies gibt auch in ungewissen Zeiten die Sicherheit, seine Altersvorsorge auf ein solides Fundament zu stellen und trotzdem für Unwägbarkeiten gewappnet zu sein.
82 % der Rente steuerfrei!
Wie alle Rentenleistungen der 3. Vorsorgeschicht wird auch die Sofort-Rente nur mit dem so genannten Ertragsanteil versteuert. Dieser ist von Ihrem Alter bei Rentenbeginn abhängig. Bei einem 65-Jährigen z. B. beträgt er 18 %. Das heißt, nur 18 % der Rente gelten als Einkunft und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Haben Sie Fragen?
Der RheinLand Experte in Ihrer Nähe beantwortet sie Ihnen gerne!


