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RheinLand Förder-Rente

Staatlich geschützt und staatlich bezuschusst

Diese private zusätzliche Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, muss staatlich zertifiziert sein und bestimmte Bedingungen erfüllen, um vom Staat gefördert zu werden.

 

  • die Auszahlung darf nicht vor dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgen
  • Wahlweise Leistung als lebenslange Rente oder Teilkapitalauszahlung bis zu 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase verfügbaren Kapitals mit anschließender Restverrentung
  • Option, Vertrag ruhend zu stellen, zu kündigen und zu wechseln sowie Mittel zum Wohnungserwerb zu entnehmen


Förderbar sind grundsätzlich diejenigen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (Arbeitnehmer, Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld, Kindererziehende in der Erziehungszeit) sowie Beamte, Soldaten und Richter. Wenn ein Ehepartner förderberechtigt ist und einen Vertrag abschließt, kann der Partner – mit einem eigenen Vertrag – mittelbar gefördert werden.


Wie hoch ist die jährliche Förderung?

  2012
Höchst-Eigenbeitrag (inkl. Zulagen) 2.100 Euro
Mindest-Eigenbeitrag (abzgl. Zulagen) 4%
Sockelbetrag 60 Euro
Eigene Zulage für Versicherungsnehmer 154 Euro
Grundzulage, auch für mittelbar förderberechtigte Ehegatten* 154 Euro
Kinderzulage für jedes vor 2008 geborene Kind 185 Euro
Kinderzulage für jedes nach 2008 geborene Kind 300 Euro
Berufseinsteiger-Bonus (einmalig bis zum 25. Lebensjahr) 200 Euro

* Selbst nicht rentenversicherungspflichtig: Alle unmittelbar förderberechtigten Personen benötigen hingegen einen eigenen Vertrag mit entsprechender Sparleistung, um die Förderung zu erhalten.

Um die volle Förderung zu erhalten, muss der angegebene Prozentsatz vom Vorjahreseinkommen – vermindert um die Zulagen – als Eigenbeitrag erbracht werden, mindestens aber 60 Euro (Sockelbetrag) pro Jahr. Ist ihr Eigenbeitrag geringer, werden die Zulagen anteilig gezahlt.

Die Kinderförderung wird gezahlt, solange die Kinder kindergeldberechtigt sind. Kinderzulagen gehen ohne speziellen Antrag stets auf den Vertrag der Mutter. Sollte diese keinen eigenen Vertrag haben, muss der Vater die Zahlung auf seinen Vertrag beantragen, da sonst die Förderung entfällt.

Zusätzlich sind Steuerersparnisse über den Sonderausgabenabzug möglich. Das Finanzamt prüft, ob Ihre Steuerersparnis höher ausfällt als die Zulage. Die Differenz erhalten Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstattet.


Für wen ist die RheinLand Förder-Rente sinnvoll?

Jeder der auf die gesetzliche Rente als Altersvorsorge angewiesen sein wird, sollte einen Förder-Renten-Vertrag haben, um die Kürzungen in der gesetzlichen Rente damit auszugleichen. Für Familien mit Kindern ist sie durch die hohen Förderzulagen besonders geeignet. Bei Einzelpersonen rechnet sie sich durch die steuerliche Absetzbarkeit der Eigenbeiträge.


Highlights

  • Optimale Sicherheit, da kapitalgedeckt
  • Hohe Rendite durch Zulagen und Überschussbeteiligung
  • Vor Hartz IV geschützt
  • Eingezahltes Vermögen ist vererbbar. Inklusive Zulagen allerdings nur an den Ehepartner übertragbar

Haben Sie Fragen?

Der RheinLand Experte in Ihrer Nähe beantwortet sie Ihnen gerne!


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