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RheinLand Förder-Rente

Staatlich geschützt und staatlich bezuschusst

Diese private zusätzliche Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, muss staatlich zertifiziert sein und bestimmte Bedingungen erfüllen, um vom Staat gefördert zu werden.

 

  • die Auszahlung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgen
  • Wahlweise Leistung als lebenslange Rente oder Teilkapitalauszahlung bis zu 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase verfügbaren Kapitals mit anschließender Restverrentung
  • Option, Vertrag ruhend zu stellen, zu kündigen und zu wechseln sowie Mittel zum Wohnungserwerb zu entnehmen


Förderbar sind grundsätzlich diejenigen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (Arbeitnehmer, Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld, Kindererziehende in der Erziehungszeit, Wehr- und Zivildienstleistende) sowie Beamte, Soldaten und Richter. Wenn ein Ehepartner förderberechtigt ist und einen Vertrag abschließt, kann der Partner – mit einem eigenen Vertrag – mittelbar gefördert werden.

Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt der vollen Förderung ist der Mindesteigenbetrag, den man selbst in den Vertrag pro Jahr einzuzahlen hat. Das sind für 2009 insgesamt 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos. Der Betrag reduziert sich jeweils um die Summe der staatlichen Förderzulagen.


  2009
Sonderausgabenabzug bis zu 2.100 Euro
Grundzulage, auch für Ehegatten 154 Euro
Kinderzulage je Kind 185 Euro
Kinderzulage je Kind geboren ab 2008 300 Euro
Mindesteigenbeitrag *abzgl. Zulagen 4%
Höchstens inkl. Zulagen 2.100 Euro
Sockelbetrag 60 Euro

* Um die volle Förderung zu erhalten, muss der angegebene Prozentsatz vom Vorjahreseinkommen – vermindert um die Zulagen – als Eigenbeitrag erbracht werden.

 

Die Kinderförderung wird gezahlt, solange die Kinder kindergeldberechtigt sind.


Für wen ist die RheinLand Förder-Rente sinnvoll?

Jeder der auf die gesetzliche Rente als Altersvorsorge angewiesen sein wird, sollte einen Förder-Renten-Vertrag haben, um die Kürzungen in der gesetzlichen Rente damit auszugleichen. Für Familien mit Kindern ist sie durch die hohen Förderzulagen besonders geeignet. Bei Einzelpersonen rechnet sie sich durch die steuerliche Absetzbarkeit der Eigenbeiträge.


Highlights

  • Optimale Sicherheit, da kapitalgedeckt
  • Hohe Rendite durch Zulagen und Überschussbeteiligung
  • Vor Hartz IV geschützt
  • Eingezahltes Vermögen ist vererbbar. Inklusive Zulagen allerdings nur an den Ehepartner übertragbar

Noch Fragen?

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