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Das Schichtenmodell der Altersversorgung

Erste Schicht

Die erste Schicht bildet die Basisversorgung. Dazu gehören neben den gesetzlichen Renten auch andere Formen von Leibrenten, wie RheinLand Basis-Rente und Renten aus den berufsständischen Versorgungswerken und landwirtschaftlichen Alterskassen. Voraussetzung ist, dass diese Renten nicht beleih-, vererb-, veräußer- oder kapitalisierbar sein dürfen.


Zweite Schicht

Die zweite Schicht beinhaltet die kapitalgedeckte Zusatzversorgung. Dazu gehören staatlich geförderte Renten (RheinLand Förder-Rente) und die betriebliche Altersversorgung (RheinLand Direktversicherung). Zu Beginn der Rentenphase können die „Riester-Renten” bis zu 30% und die betriebliche Altersversorgung bis zu 100% kapitalisiert und ausgezahlt werden.


Dritte Schicht

Die dritte Schicht bilden Kapitalanlageprodukte (RheinLand Kapital- und Rentenversicherungen). Dazu gehören private Rentenversicherungen sowie kapital- und fondsgebundene Lebensversicherungen. In der Leistungsphase muss zwischen Kapitalleistung und Rentenzahlung unterschieden werden.

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