Standard und Plus
Welche Leistungen unterscheiden sich in den verschiedenen Deckungen.
Bei der RheinLand Kfz-Versicherung haben Sie die Wahl: Entscheiden Sie sich für die bewährte Standard-Deckung mit sehr gutem Leistungsumfang oder für die hervorragende Plus-Deckung mit zusätzlichen attraktiven Extraleistungen. Die Plus-Deckung ist für PKW in Eigenverwendung (WKZ 112) abschließbar.
In der Übersicht sehen Sie die Extras der Plus-Deckung auf einen Blick.
Leistung | Standard-Deckung | Plus-Deckung |
Werkstatt-Service | Hier immer enthalten: Bei einem Kaskoschaden verpflichten Sie sich, die Reparatur ein einer von uns ausgewählten Werkstatt durchführen zu lassen (siehe A.2.8) | Hier individuell vereinbar: Der Werkstatt-Service gilt nur mitversichert, wenn dieser vereinbart wurde (siehe A.2.8) |
Neuwertentschädigung | bei Erstbesitz wird bis 18 Monate nach Erstzulassung der Neupreis entschädigt (siehe A.2.6.2 a)) | bei Erstbesitz wird bis 24 Monate nach Erstzulassung der Neupreis entschädigt (siehe A.2.6.2 b)) |
Haarwildschäden | Zusammenstoß mit Haarwild oder mit bestimmten weiteren Tieren (siehe A.2.2.4) | Zusammenstoß mit Tieren aller Art (siehe A.2.2.12) |
Elementarschäden | Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung (siehe A.2.2.3) | Zusätzlich Schäden in Folge von Lawinen, Muren und Erdbeben (siehe A.2.2.10) |
Marderbissschäden | Versichert sind durch Marderbiss unmittelbar verursachte Schäden an Dämmmatten, Kabeln, Schläuchen und Leitungen (siehe A.2.2.7) | Zusätzlich Folgeschäden nach Marderbiss bis 3.000 Euro (siehe A.2.2.8) |
Ausland-Schadenschutz-Versicherung | - nicht versichert - | Besonderer Schutz für Schäden, die Ihnen ein anderer im Ausland zugefügt hat: Wir regulieren Ihren Personen- und Sachschaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns. (siehe A.5) |
Parkschadenversicherung | - nicht versichert - | Schadenersatz bei Reparatur kleinerer Schäden mittels Smart-Repair-Verfahren: maximale Ersatzleistung 200 Euro (250 Euro abzgl. 50 Euro Selbstbeteiligung) bis zu einem maximalen Fahrzeugalter von 60 Monaten (siehe A.2.2.9) |
Ersatz der Zulassungs- und Überführungskosten nach Totalschaden | - nicht versichert - | Übernahme der Kosten für das bei uns vollkaskoversicherte Ersatzfahrzeug bis insgesamt 500 Euro (siehe A.2.2.11) |
Den vollständigen Leistungsumfang finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Natürlich hilft Ihnen auch unser Versicherungs-Experte vor Ort gerne weiter.

