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Standard und Plus

Welche Leistungen unterscheiden sich in den verschiedenen Deckungen.

Bei der RheinLand Kfz-Versicherung haben Sie die Wahl: Entscheiden Sie sich für die bewährte Standard-Deckung mit sehr gutem Leistungsumfang oder für die hervorragende Plus-Deckung mit zusätzlichen attraktiven Extraleistungen. Die Plus-Deckung ist für PKW in Eigenverwendung (WKZ 112) abschließbar.

In der Übersicht sehen Sie die Extras der Plus-Deckung auf einen Blick.

 

Leistung

Standard-Deckung

Plus-Deckung

Werkstatt-Service

Hier immer enthalten: Bei einem Kaskoschaden verpflichten Sie sich, die Reparatur ein einer von uns ausgewählten Werkstatt durchführen zu lassen (siehe A.2.8)

Hier individuell vereinbar: Der Werkstatt-Service gilt nur mitversichert, wenn dieser vereinbart wurde (siehe A.2.8)

Neuwertentschädigung

bei Erstbesitz wird bis 18 Monate nach Erstzulassung der Neupreis entschädigt

(siehe A.2.6.2 a))

bei Erstbesitz wird bis 24 Monate nach Erstzulassung der Neupreis entschädigt

(siehe A.2.6.2 b))

Haarwildschäden

Zusammenstoß mit Haarwild oder mit bestimmten weiteren Tieren

(siehe A.2.2.4)

Zusammenstoß mit Tieren aller Art

(siehe A.2.2.12)

Elementarschäden

Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung

(siehe A.2.2.3)

Zusätzlich Schäden in Folge von Lawinen, Muren und Erdbeben

(siehe A.2.2.10)

Marderbissschäden

Versichert sind durch Marderbiss unmittelbar verursachte Schäden an Dämmmatten, Kabeln, Schläuchen und Leitungen

(siehe A.2.2.7)

Zusätzlich Folgeschäden nach Marderbiss bis 3.000 Euro

(siehe A.2.2.8)

Ausland-Schadenschutz-Versicherung

- nicht versichert -

Besonderer Schutz für Schäden, die Ihnen ein anderer im Ausland zugefügt hat: Wir regulieren Ihren Personen- und Sachschaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns.

(siehe A.5)

Parkschadenversicherung

- nicht versichert -

Schadenersatz bei Reparatur kleinerer Schäden mittels Smart-Repair-Verfahren:

maximale Ersatzleistung 200 Euro (250 Euro abzgl. 50 Euro Selbstbeteiligung)

bis zu einem maximalen Fahrzeugalter von 60 Monaten

(siehe A.2.2.9)

Ersatz der Zulassungs- und Überführungskosten nach Totalschaden

- nicht versichert -

Übernahme der Kosten für das bei uns vollkaskoversicherte Ersatzfahrzeug bis insgesamt 500 Euro

(siehe A.2.2.11)

 

 


Den vollständigen Leistungsumfang finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Natürlich hilft Ihnen auch unser Versicherungs-Experte vor Ort gerne weiter.


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