RheinLand Tierhalterhaftpflicht-Versicherung
Ob Hund, Esel, Pony oder Pferd – mit der Tierhalterhaftpflicht sind die Eskapaden Ihres Lieblings versichert.
Der Halter eines Tieres haftet für Verletzungen eines Menschen oder die Beschädigung einer Sache durch sein Tier. Dient das Tier nicht dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters, ist es unerheblich, ob ein Verschulden des Tierhalters vorliegt. Selbst bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt, ist er dann zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet (Gefährdungshaftung).
Die RheinLand Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung und gewährt eine umfangreiche juristische Unterstützung im Schadenfall.
Die Leistungen unserer Tierhalterhaftpflicht:
- Wir prüfen für Sie die Haftungsfrage
- Abwicklung und Entschädigung des Anspruchstellers erfolgt direkt durch uns
- Wir wehren unberechtigte Ansprüche an Sie ab
- Prozessdurchführung und Übernahme der Prozesskosten
- Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr
- Schutz gilt auch für nicht gewerbsmäßige Tierhüter
Hundehalter-Haftpflicht
Hier einige spezielle Leistungsbeispiele, die im Rahmen der RheinLand Hundehalterhaftpflicht abgedeckt sind:
- Unfall durch plötzliches Betreten des Hundes von Radweg oder Fahrbahn oder durch Anbellen, Anspringen sowie Erschrecken anderer Verkehrsteilnehmer
- Personen- oder Sachschäden durch Beißen, Fassen oder Schnappen
- Beschädigung oder Zerstörung von Sachen Dritter durch Umwerfen oder Zerbeißen
- Sachschäden durch Verschmutzen oder Beschädigen von Kleidung durch Anspringen
- Sachschäden in Gärten durch Graben und Buddeln
- Wildschaden durch plötzlich entwickelten Jagdtrieb (nicht für Jagdhunde)
- Ungewolltes Decken einer Rasse- oder preisgekrönten Hündin
- Sturz- oder Stolperschäden durch die Hundeleine
Folgende Hunderassen und Kreuzungen aus diesen Rassen können bei uns nicht versichert werden: Alano, American Bulldog, American Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeauxdogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Chinsischer Kampfhund, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtschar, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Molosser, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pitbull-Terrier, Rhodesian Ridgeback, Römischer Kampfhund, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu. Ebenfalls nicht versicherbar sind Hunde, die zu Kampfhunden abgerichtet wurden.
Pferdehalter-Haftpflicht
Hier einige spezielle Leistungsbeispiele, die im Rahmen der RheinLand Pferdehalterhaftpflicht abgedeckt sind:
- Unkalkuliertes Verhalten im Straßenverkehr. Unfall durch plötzliches Betreten oder Verlassen der Straße oder des Weges, unerwartetes Ändern der Richtung oder Ausweichen
- Schäden, die durch das vor eine Kutsche gespannte Pferd entstehen können
- Personen- oder Sachschäden infolge eines Durchgehens, Scheuens oder Steigens des Pferdes
- Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen (Dressur- oder Springturnier, Jagdreiten), soweit es sich nicht um Rennen handelt
- Sachschäden in Feldern, Parks oder Gärten an Bäumen, Büschen, Blumen oder anderen Anpflanzungen
- Ungewolltes Decken einer Rasse- oder Turnierstute auf einem Reiterhof oder einer Koppel
- Ansprüche eines Fremdreiters gegen den Pferdehalter
Noch Fragen?
Der RheinLand Experte in Ihrer Nähe beantwortet sie Ihnen gerne!


