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Gesetzliche Rente

Welche Aufgaben hat die gesetzliche Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebenen.

Zu den Aufgaben der Rentenversicherung zählen:

  • Leistung zur Rehabilitation- Zahlung von Renten- und Zusatzleistungen
  • Zahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner
  • Aufklärung und Beratung der Versicherten und Rentner


Weitergehende Informationen erhalten Sie bei den Trägern der gesetzlichen Rente unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Wie hoch sind meine Rentenansprüche?

Seit dem Jahr 2004 werden die Versicherten jährlich über ihre Rentenansprüche informiert, wenn sie das 27. Lebensjahr vollendet haben. Nach Vollendung des 54. Lebensjahres wird die Renteninformation alle 3 Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt. Aus dieser schriftlichen Information können Sie die Höhe Ihrer Rentenansprüche entnehmen.

Alternativ können die Ansprüche auch nach folgender Faustformel (Prozentsätze bezogen auf das heutige Bruttoeinkommen, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze) berechnet werden:

  • Altersrente/Erwerbsunfähigkeitsrente 40%
  • Berufsunfähigkeitsrente 27%
  • große Witwenrente 25%


Unsere Empfehlung: Benutzen Sie für Ihre Altersvorsorgeplanung die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Diese berücksichtigt Ihre ganz persönliche Erwerbsbiographie. Sollten Sie Ihre aktuelle Renteninformation noch nicht erhalten haben, können Sie diese unter www.deutsche-rentenversicherung.de anfordern.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung Ihrer Ansprüche. Auf dieser Grundlage rechnen wir Ihnen gerne Ihre maßgeschneiderte private Zusatzversorgung aus: passgenau und bedarfsgerecht. Sprechen Sie uns an!




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